Update zum Thema Restart nach Covid19

Charterschiffe

Land Brandenburg

Bootsvermietung Charterbasis Fürstenberg

Stand 29.06.2021

Gäste mit akuter Atemwegssymptomatik sollen nicht einreisen. Der Aufenthalt von Gästen, die sich krank fühlen oder in Quarantäne wegen SARSCoV-2 oder in häuslicher Isolierung wegen COVID-Erkrankung befinden ist strikt untersagt. Die Anreise ist nur mit negativem Corona-Test zulässig (für alle Gäste ab 6 Jahren). Testdurchführung am Heimatort bzw. am Ort des letzten Aufenthalts. Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Dies wird beim Check-in kontrolliert. Eine Vorabbuchung des Bootes oder der Ferienwohnung ist erforderlich. Geimpfte und Genesene dürfen ohne Test einreisen.

Es gilt in Brandenburg die Siebte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg vom 6. März 2021 zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Juni 2021.

Diese Verordnung ist für Sie verbindlich und können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/7__sars_cov_2_eindv

Die Vermietung von Booten in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 ist erlaubt. Aber: in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage Inzidenz über 100 gilt die Bundes-Notbremse, d.h. touristische Übernachtungen sind verboten.

Die Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte sind unter folgendem Link abzurufen:

https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

Dies gilt somit auch für die Besatzung/Crew eines Charterbootes! Wenn Sie als Gast gegen die Bestimmungen des Landes Brandenburg oder der Bundesrepublik Deutschland verstoßen und Sie daher Ihr Boot nicht betreten dürfen oder verlassen müssen (z.B. auch bei Kontrollen durch Ordnungskräfte) bekommen Sie den Charterpreis nicht erstattet; auch für weitere entstehenden Kosten einschließlich Bußgelder haften Sie.

Touristische Übernachtungen auf Charterbooten mit eigenen Toiletten/Sanitäranlagen sind wieder erlaubt (nur bei Inzidenz unter 100!). Es dürfen aber nur Gäste aufgenommen werden, die keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen und die vor Anreise negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sind (von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren).

Geimpfte und Genesene brauchen nicht mehr getestet werden! Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn seit der Gabe der letzten notwendigen Impfdosis eines in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffs mehr als 14 Tage vergangen sind. Zur Nachweisführung des vollständigen Impfschutzes ist die Impfbescheinigung nach § 22 Absatz 1 und 2 Infektionsschutzgesetz gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original vorzulegen. Genesene benötigen neben einem Ausweispapier einen mindestens 28 Tage und weniger als 6 Monate alten positiven PCR-Test sowie nach 6 Monaten den Nachweis einer Impfdosis. Gaststätten dürfen öffnen. Tests auch im Innenbereich nicht mehr erforderlich (nur in Landkreisen mit einer Inzidenz von unter 100). Personendaten aller Gäste müssen zum Zwecke der Kontaktverfolgung erfasst werden. Gäste aus höchstens zwei Haushalten maximal 10 Personen dürfen an einen Tisch. Vollständig Geimpfte und Genesene werden bei Personenbeschränkungen nicht mitgezählt; also dürfen Geimpfte und Genesene zusätzlich zu den Personen aus zwei Haushalten an einen Tisch. Testnachweise sind in der Außengastronomie nicht erforderlich; in der Innengastronomie entfällt die Testpflicht bei Inzidenzen von kleiner 20 in dem jeweiligen Landkreis. Allerdings gelten alle weiteren hier aufgeführten Regeln.

Land Mecklenburg-Vorpommern

Bootsvermietung Charterbasis Hafendorf Müritz

Stand 29.06.2021

Gäste mit akuter Atemwegssymptomatik sollen nicht einreisen. Der Aufenthalt von Gästen, die sich krank fühlen oder in Quarantäne wegen SARSCoV-2 oder in häuslicher Isolierung wegen COVID-Erkrankung befinden ist strikt untersagt. Die Anreise ist nur mit negativem Corona-Test zulässig (für alle Gäste ab 6 Jahren). Testdurchführung am Heimatort bzw. am Ort des letzten Aufenthalts. Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Dies wird beim Check-in kontrolliert. Eine Vorabbuchung des Bootes oder der Ferienwohnung ist erforderlich. Geimpfte und Genesene dürfen ohne Test einreisen.

Es gilt in Mecklenburg-Vorpommern die Corona- Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Corona- LVO MV) vom 23. April 2021 zuletzt geändert am 24. Juni 2021. Diese Verordnungen sind für Sie verbindlich und können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuelles–Blickpunkte/Wichtige-Informationen-zum-Corona%E2%80%93Virus

Die Beherbergung auch auf Charterbooten und in Ferienwohnungen ist wieder erlaubt. Die Einreise ist nur mit negativem Corona-Test zulässig (für alle Gäste ab 6 Jahren, ausser Geimpfte und Genesene). Weiteres siehe „Teststrategie Covid19 und Gästeregistrierung Mecklenburg-Vorpommern“.

Alle Regeln gelten somit auch für die Besatzung/Crew eines Charterbootes und auch für Ferienwohnungen! Wenn Sie als Gast gegen die Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern oder der Bundesrepublik Deutschland verstoßen und Sie daher Ihr Boot oder die Ferienwohnung nicht betreten dürfen oder verlassen müssen (z.B. auch bei Kontrollen durch Ordnungskräfte) bekommen Sie den Charterpreis nicht erstattet; auch für weitere entstehenden Kosten einschließlich Bußgelder haften Sie.

Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn seit der Gabe der letzten notwendigen Impfdosis eines in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffs mehr als 14 Tage vergangen sind. Zur Nachweisführung des vollständigen Impfschutzes ist die Impfbescheinigung nach § 22 Absatz 1 und 2 Infektionsschutzgesetz gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original vorzulegen. Genesene benötigen neben einem Ausweispapier einen mindestens 28 Tage und weniger als 6 Monate alten positiven PCR-Test sowie nach 6 Monaten den Nachweis einer Impfdosis.

Gäste aus dem Ausland und deutsche Staatsbürger die aus dem Ausland anreisen: Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Corona-Einreiseverordnung des Bundes.

Es gilt die Corona-Einreiseverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit einheitlich für ganz Deutschland. Gäste aus einem Hochinzidenz- oder eine Virusvariantengebiet müssen immer in Quarantäne auch wenn sie geimpft sind. Für Gäste aus Risikogebieten gelten Erleichterungen.

Nachfolgend der Link zur Corona-Verordnung des Bundes:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-Einreiseverordnung_BAnz.pdf

Die Einstufung als Virusvariantengebiet, Hochinzidenzgebiet oder Risikogebiet wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht. Unter folgendem Link finden Sie die aktuellen Informationen und Einschränkungen: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete

Yachtcharter Römer GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner