Charterschein

Yacht- und Bootscharter ohne Bootsführerschein? Machen Sie den Charterschein!

Um Motoryachten, Hausboote und Bungalowboote zu mieten ist normalerweise der Bootsführerschein Binnen erforderlich. Für die Reviere Müritz, Mecklenburgische Seenplatte und Brandenburg (außer Berlin) können Sie über unseren Bootscharter ein Boot führerscheinfrei mieten. Machen Sie einfach den Charterschein in Form einer ca. 3-stündigen Einweisung und schon können Sie führerscheinfrei eine unserer Motoryachten oder Hausboote mieten. Der Charterschein gilt nur für die Zeit der Bootsmiete.

Schon nach einer 3-stündigen Einweisung stellen wir Ihnen diese Charterbescheinigung für Ihre Mietyacht aus. Die Charterscheineinweisung ist keine Prüfung, sondern eine gründliche Einweisung in die Handhabung ihres gemieteten Bootes.

Wir bieten Ihnen:

Eine ausführliche theoretische und praktische Einweisung (mindestens drei Stunden) durch das Charterunternehmen. Es gelten folgende Grundregeln:

  • Die Boote dürfen maximal 15 m Länge haben.
  • Nur 12 Personen sind an Bord erlaubt.
  • Eine Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h darf nicht überschritten werden.

An bestimmten Stellen gelten zusätzliche Bedingungen:

  • Durchfahrt nur in der bezeichneten Fahrrinne.
  • Fahrverbot ab Windstärke 4.
  • Alle Personen müssen Rettungswesten tragen.
  • Gefahren werden darf nur bei Tag.

Nur teilweise an der Müritz-Elde-Wasserstraße:

  • Telefonische Meldung beim Charter-Unternehmen nach der Durchfahrt und
  • Telefonischer Abruf über Befahrbarkeit beim Charter-Unternehmen vor Einfahrt (Wind, Wetter).

Geltungsbereich

Der Charterschein gilt für gemietete Sportboote, die maximal für 12 Personen zugelassen und haftpflichtversichert sind. Die Bootslänge ist auf 15 Meter beschränkt, die Bootsgeschwindigkeit auf 12 km/h im stillen Wasser begrenzt. Der Charterschein ist kein Ersatz für den normalerweise notwendigen Bootsführerschein Binnen. Wer einen Bootsführerschein See, Küste usw. hat, benötigt trotzdem den Charterschein, da dieser für die Binnenreviere zählt. Er ist eine zeitlich und räumlich begrenzte anerkannte Charter-Bescheinigung über die Befähigung, das Sportboot auf den unten angegebenen Binnenschifffahrtsstraßen zu führen und gilt nur für die Dauer der Charter. So können Sie auch ohne den Bootsführerschein Binnen ein Boot bei uns mieten.

Bootsführerscheinfreie Revierstrecken, die mit einem Charterschein (Charterbescheinigung) befahrbar sind:

  • Peene (von km 2,50 (Malchin) bis km 34,90 (Demmin) bei folgenden Beschränkungen: Für den Kummerower See gilt ein Fahrverbot ab Windstärke 4 Beaufort)
  • Peene (von km 2,50 (Malchin) bis km 104,60 (Peenestrom) für Inhaber des Sportbootführerscheins See oder eines gleichgestellten Befähigungszeugnisses)
  • Stör-Wasserstraße (von km 0,00 (Einmündung in die Müritz-Elde-Wasserstraße) bis km 19,88 (Einmündung in den Schweriner See))
  • Stör-Wasserstraße (von km 19,88 bis km 44,70 (Hohen Viecheln) bei folgenden Beschränkungen: Für diesen Wasserstraßenabschnitt gilt ein Fahrverbot ab Windstärke 4 Beaufort. Die Durchfahrt darf nur in der bezeichneten Fahrrinne erfolgen. Alle Personen müssen Rettungswesten tragen.
  • Müritz-Elde-Wasserstraße (von km 0,95 (Schleuse Dömitz) bis km 121,00 (Beginn Plauer See))
  • Müritz-Elde-Wasserstraße - Plauer See (von km 121,00 (Beginn Plauer See) bis km 126,00 (Lenz) bei folgenden Beschränkungen: Für diesen Wasserstraßenabschnitt gilt ein Fahrverbot ab Windstärke 4 Beaufort. Die Durchfahrt darf nur in der bezeichneten Fahrrinne erfolgen. Alle Personen müssen Rettungswesten tragen. Telefonischer Abruf über Befahrbarkeit beim Unternehmen vor der Einfahrt (Wind, Wetter), telefonische Meldung beim Unternehmen nach der Durchfahrt.
  • Müritz-Elde-Wasserstraße (von km 126,00 (Lenz) bis km 152,50 (Klink an der Müritz) bei folgenden Beschränkungen: Für diesen Wasserstraßenabschnitt gilt ein Fahrverbot ab Windstärke 4 Beaufort, die Durchfahrt darf nur in der bezeichneten Fahrrinne erfolgen, alle Personen müssen Rettungswesten tragen.
  • Müritz-Elde-Wasserstraße (von km 152,50 (Klink an der Müritz) bis km 167,00 (Ausfahrt Hafendorf Claassee) bei folgenden Beschränkungen: Für diesen Wasserstraßenabschnitt gilt ein Fahrverbot ab Windstärke 4 Beaufort, alle Personen müssen Rettungswesten tragen, telefonischer Abruf über Befahrbarkeit beim Unternehmen vor der Einfahrt (Wind, Wetter), Fahrt nur entlang der Fahrrinnenbezeichnung des westlichen Ufers, telefonische Meldung beim Unternehmen am Zielort oder bei Fahrtunterbrechung.
  • Müritz-Elde-Wasserstraße (von km 167,00 (Ausfahrt Hafendorf Claassee) bis km 180,00 (Buchholz)
  • Müritz-Havel-Wasserstraße (von km 0,00 bis km 31,80)
  • Obere Havel-Wasserstraße mit zugehörigen Haupt- und Nebenstrecken (von km 15,90 (Schleuse Zehdenick) bis km 94,40 (Hafen Neustrelitz))
  • Obere Havel-Wasserstraße (MzK 43,95 (Schleuse Liebenwalde) bis km 15,90 (Schleuse Zehdenick) - zunächst probeweise bis zum 30. April 2007)
  • Finowkanal (von km 89,30 (Schleuse Liepe) bis km 57,37 (Zerpenschleuse) - zunächst probeweise bis zum 30. April 2007)
  • Werbelliner Gewässer (von km 4,00 bis km 19,80 - zunächst probeweise bis zum 30. April 2007)
  • Rüdersdorfer Gewässer mit zugehörigen Haupt- und Nebenstrecken (von km 0,00 bis km 3,78 (Schleuse Woltersdorf) - zunächst probeweise bis zum 30. April 2007)
  • Dahme-Wasserstraße mit zugehörigen Haupt- und Nebenstrecken (von km 10,3 bis km 26,04)
  • Gosener Kanal (Gesamtstrecke - zunächst probeweise bis zum 30. April 2007)
  • Seddinsee (Gesamtstrecke - zunächst probeweise bis zum 30. April 2007)
  • Neuhauser Speisekanal (Gesamtstrecke)
  • Drahendorfer Spree (Gesamtstrecke)
  • Saale (von km 89,20 (Schleuse Trotha) bis km 115,22 (Rischmühlenschleuse) - zunächst probeweise bis zum 30. April 2007)
  • Saar (von km 87,60 bis zur deutsch - französischen Grenze)
  • Lahn (von km 70 bis km 137,07 (Hafen Lahnstein) - zunächst probeweise bis zum 30. April 2007)
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