Eine Auflistung der wichtigsten Schifffahrtszeichen für die See- und Binnenschifffahrt
Für einen stress- und unfallfreien Bootsurlaub sollten Sie die wichtigsten Schifffahrtszeichen der See- und Binnenschifffahrt kennen.
A. Verbotszeichen
A.1 Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt
A.2 Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt
A.3 Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt
A.4 Verbot des Begegnens und Überholens
A.5 Stillliegeverbot auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht
A.6 Ankerverbot und Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten auf der Seite der Wasserstraße, auf der des Tafelzeichen ist
A.7 Festmacheverbot am Ufer auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht
A.8 Wendeverbot
A.9 Vermeidung von Wellenschlag oder Sogwirkungen
A.10 Verbot, außerhalb der angezeigten Begrenzung zu fahren
A.11 Verbot der Einfahrt, die Vorbereitungen zur Fortsetzung der Fahrt sind jedoch zu treffen
A.12 Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
A.13 Fahrverbot für alle Sportboote
B. Gebotszeichen
B.1 Gebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen
B.2 Gebot, auf die Fahrwasserseite hinüberzufahren, die auf der Backbordseite bzw. Steuerbordseite des Fahrzeuge liegt
B.3 Gebot, die Fahrwasserseite zu halten, die auf der Steuerbordseite bzw. Backbordseite des Fahrzeugs liegt
B.4 Gebot, das Fahrwasser nach Backbord bzw. Steuerbord zu überqueren
B.5 Gebot, unter bestimmten Bedingungen anzuhalten
B.6 Gebot, die angegebene Geschwindigkeit gegenüber dem Ufer (in km/h) nicht zu überschreiten
B.7 Gebot, Schallzeichen zu geben
B.8 Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen
B.9 Gebot, nur dann in die Hauptwasserstraße einzufahren oder sie zu überqueren, wenn dadurch die Fahrzeuge auf der Hauptwasserstraße nicht gezwungen werden, ihren Kurs oder ihre Geschwindigkeit zu ändern (verschiedene Formen)
B.11 Gebot, Sprechfunk auf den angegebene Kanal zu benutzen
C. Zeichen für Einschränkungen
C.1 Die Wassertiefe ist begrenzt
C.2 Die lichte Höhe über dem Wasserspiegel ist begrenzt
C.3 Die Breite der Durchfahrtsöffnung oder des Wasser ist begrenzt
C.4 Es bestehen Schifffahrtsbeschränkungen - sie sind auf einem zusätzlichen Schild unter dem Schifffahrtszeichen angegeben
C.5 Das Fahrwasser ist am rechtem bzw. linken Ufer eingeengt - die Zahl auf dem Zeichen gibt den Abstand in Meter an, in dem sich die Fahrzeuge vom Tafelzeichen entfernt halten sollen
D. Empfehlende Zeichen
D.1a Empfehlung, in beiden Richtungen durchzufahren
D.1b Empfehlung, nur in eine Richtung durchzufahren - Gegenfahrt ist verboten
D.2 Empfehlung, sich in dem durch die Tafeln begrenzten Raum zu halten
D.3 Empfehlung, in die Richtung das Pfeil zu fahren
E. Hinweiszeichen
E.1 Erlaubnis zu Durchfahrt
E.3 Wehr
E.4a Nicht frei fahrende Fähre
E.4b Frei fahrende Fähre
E.5 Erlaubnis zum Stillliegen auf der Seite der Wasserstrasse, auf der das Zeichen steht
E.5.1 Erlaubnis zum Stillliegen auf der Wasserfläche, deren Breite, gemessen vom Aufstellungsort, auf dem Tafelzeichen in Meter angegeben ist
E.6 Erlaubnis zum Ankern auf der Seite der Wasserstrasse, auf der das Tafelzeichen steht
E.7 Erlaubnis zum Festmachen am Ufer auf der Seite der Wasserstrasse, auf der das Tafelzeichen steht
E.8 Hinweis auf eine Wendestelle
E.9 Einmündende Wasserstrasse als Nebenwasserstrasse (verschiedene Formen)
E.15 Erlaubnis für Boote mit Maschinenantrieb
E.18 Erlaubnis für Segelboote
E.23 Nautischer Informationsfunk auf dem angezeigten Funkkanal