Führerschein/Bootsführerschein: führerscheinfrei Boot mieten

Für die Miete eines Bootes oder einer Yacht benötigen Sie im Normalfall einen amtlichen Sportbootführerschein Binnen (Motor). Es genügt, wenn ein Crew-Mitglied im Besitz dieses Führerscheines oder einer vergleichbaren Fahrerlaubnis ist. Ab dem Charterstützpunkt Buchholz und ab der Marina Fürstenberg können Sie bei uns auch „führerscheinfrei“ Ihren Bootsurlaub genießen. Dafür ist ein sogenannter Charterschein erforderlich. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite „Charterschein„.

Was ist ein Charterschein?

Bei einem Charterschein handelt es sich um eine Bescheinigung, die das Charterunternehmen ausstellt. Voraussetzung ist, dass man an einer mindestens dreistündigen Einweisung teilgenommen hat, die am Tag der Anreise durch das Charterunternehmen durchgeführt wurde. Die Regelung des Charterscheins hat seit dem Jahr 2000 Gültigkeit und bezieht sich auf weite Teile Brandenburgs sowie Mecklenburg-Vorpommerns. Die genauen rechtlichen Bedingungen werden in der BinSch-SportbootVermV, also der Sportbootvermietungsverordnung geregelt.

Wie bekomme ich einen Charterschein?

Am Tag Ihrer Anreise können Sie auch die Einweisungen für den Charterschein machen. Neben der Theorie gibt es auch einige praktische Übungen mit der Yacht oder dem Hausboot, dass Sie gemietet haben. Damit die Chartereinweisung stattfinden kann, sollten Sie spätestens um 15:00 Uhr vor Ort sein.

Wo darf ich mit einem Charterschein fahren?

Mit dem Charterschein steht Ihnen ein großes Gebiet zur Verfügung. Orientieren Sie sich auf der Karte. Bei Fahrtbeginn ab Buchholz oder von Fürstenberg können Sie ohne Überquerung der Müritz fahren, in Richtung Schwerin zur Hauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern, müssen Sie die Müritz überqueren. Für welche Strecke oder Gebiet Sie sich auch entscheiden, Sie werden bestimmt begeistert sein.

Gibt es Einschränkungen?

Ein Charterschein ist immer nur während der Zeit des gebuchten Urlaubs gültig und nur auf dem Schiff, auf dem Sie eingewiesen wurden. Nicht erlaubt sind Nachtfahrten sowie die Übertragung des Scheins an Dritte Personen. Es kann auch Pflicht sein, Rettungswesten an Bord zu tragen. Generell dürfen immer nur die Personen fahren, die auch Teilnehmer an der Charterbescheinigung waren.

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